Die Behandlungen werden weitergeführt.
Nach der Veröffentlichung der bundesweiten Regelungen zur Kontaktsperre wegen COVID-19 weisen wir Sie darauf hin, dass Psychotherapeutische Praxen unter die Regelungen zum "Arztbesuch" fallen und Psychotherapie selbstverständlich als eine "notwendige medizinische Leistung" verstanden wird.
Patienten mit respiratorischen Symptomen, Fieber, Husten, etc. sollten die Praxis nicht persönlich aufsuchen. Patient*innen, bei denen ein Verdacht auf Infizierung durch Coronavirus besteht, ein positives Testergebnis oder Kontakt zu COVID-19-positiv getesteten Menschen vorliegt, empfehlen wir, ebenfalls nicht in die Praxis zu kommen. In diesen Fällen sollten Sie den telefonischen Kontakt zu Ihrem/r Psychotherapeut*in suchen und telefonisch besprechen, wie ein Erstkontakt gestaltet werden kann oder eine begonnene Psychotherapie weitergeführt werden kann.
Dieses gilt auch für Patient*innen, die im häuslichen Umfeld Kontakt zu älteren, schwer erkrankten oder immungeschwächten Angehörigen haben. Besondere Berücksichtigung bedarf dabei der zur Praxis zurückzulegende Weg. Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (auf die man oft angewiesen ist) birgt Ansteckungsrisiken.
Quelle